NSU-Komplex

 

1.0 Einführung:

Der NSU (National-Sozialistischer-Untergrund) , den meisten von uns läuft ein kalter Schauer über den Rücken, bei diesen Drei Worten. Zumindest, wenn wir von dem NSU ausgehen, den man uns verkaufen will. Wir alle haben in Erinnerung, was zu dieser Zeit geschah. Unzählige Banküberfälle, mehrere Bombenanschläge und Zehn Morde davon ein Mord an einer sehr jungen Polizistin in Heilbronn. All diese Groll taten, sollen geplant und ausgeführt wurden sein von Zwei jungen Männern von Jena in Thüringen. Kaum zu glauben. Oder? Doch wenn man näher hinschaut, doch eher sehr unwahrscheinlich.

Seit dem Jahr 2012, die genannten angeblichen Täter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren bereits tot, Beate Zschäpe befand sich in Untersuchungshaft, welche die Dritte im Bund gewesen sein soll. Die deutsche Presse brachte zu dieser Zeit, die tollsten Geschichten und Theorien zu Tage. Eine Welle von Geschichten und Verschwörungstheorien, wurden von den Medien veröffentlicht. Diese Situation weckte in mir journalistisches Interesse und so begann ich persönlich, den NSU-Komplex, zu recherchieren. Ein Freund ermöglichte es mir Zugang zu originalen Ermittlungsakten zu bekommen. Was ich dabei heraus fand war nicht nur erschreckend sondern öffnete die Fragen in mir, wieviel Staat steckt im NSU.

Begleiten Sie mich liebe Leser, Schritt für Schritt, durch den NSU-Komplex. Wir werden uns in dieser Publikation auf die Fünf wichtigsten Tatorte beschränken, weil dies auf Grund der Tragweite des NSU-Komplexes den Rahmen dieser Publikation, weit übersteigen würde. In späteren Auflagen werden wir zu den nicht erwähnten Fällen wie beispielsweise der Dönermordserie ausführlich kommen.

Wir werden uns in dieser Auflage mit folgenden Tatorten intensiv beschäftigen.

  1. Das Nagelbombenattentat von Köln am 9. Juni 2004

  2. Der Mord an Halit Yozgat von Kassel am 6. April 2006

  3. Der Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter am 25. April 2007

  4. Der Tod im Wohnmobil in Eisenach-Stregda von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011

  5. Dem Wohnungsbrand der Wohnung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe am 4. November 2011 in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau.

Doch, bevor wir zu diesen 5 Fällen Beziehungsweise Tatorten kommen, ist ein wenig Hintergrundinformation nötig. Dies bringt uns fürs erste zurück in die 1990er Jahre.

Das Jahr 1989-1990 war vollzogen, die Mauer zwischen Ost und Westdeutschlands war nicht mehr da, aber leider nur symbolisch. Deutsche Geheimdienste und Landesbehörden als auch Bundesbehörden, die vom Westteil Deutschlands aus gelenkt wurden, gerieten völlig außer Kontrolle. Die Behörden rekrutierten V-Leute aus dem rechtspolitischen Lager. Bezahlten diese für Informationen, um diese Szene kontrollieren zu können. Man ließ die Köpfe der rechten Szene eine Untergrundorganisation bilden und finanzierte diese mittels einer Scheinfirma mit Steuergeldern. Nachdem diese Köpfe zu unkontrollierbar und nutzlos wurden, hat man diese, gnadenlos ermordet und der Welt die Geschichte vom Selbstmord vorgespielt. Das ist kein schlechter Krimi meine lieben Leser, sondern eine wahre Geschichte.

1.1 Wie alles begann:

1989, die Deutsche politische Wende wurde vollzogen. Deutschland war nun wieder eins, doch hier fingen die Probleme erst an. Das Angebot an politischen Orientierungen waren sehr groß geworden, speziell im Osten von Deutschland sehr undurchsichtig. Viele aber meist junge Menschen, fühlten sich meist der linken und rechten Szene hingezogen. Schon in den frühen neunziger Jahren, kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen von rechts und links. Im Freistaat Thüringen, hatte die rechte Szene schon an überhand gewonnen. Auf den Straßen von Jena, Gera, Weimar und Rudolstadt herrschte nun Hierarchie. Ein junger Mann namens Sven Rosemann, führte die schon fast militärisch organisierte rechte Szene an. Diese sogenannten rechten Sturmtruppen übten auf ehemaligen russischen Truppenübungsplätzen heimlich, den bewaffneten Kampf. Dieses setzten sie um, gegen Ausländer, Linke und Polizeibeamte gewaltsam vorzugehen. Schwer verletzte und brennende Autos, gehörte schon fast zur Tagesordnung in Thüringer Städten und Gemeinden. Es hatte fast den Anschein, dass Polizei und Justizbehörden mit dieser Situation, völlig überfordert waren. Ein spezielles Problem war, dass dem Ruf der Polizei, die DDR-Vergangenheit anhing, und man damals, sicherlich nicht auf Deeskalation setzte, man stattdessen, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken antwortete. Diesen Aspekt nutzte die rechte und linke Szene gnadenlos aus.

1.2 Thüringer Heimatschutz (THS):

1995 übergab Sven Rosemann sein Amt, an den damals gerade 17-jährigen Tino Brandt. Im selben Jahr gründete Tino Brandt, den Thüringer Heimatschutz. Auch Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gehörten hier zu den führenten Mitgliedern. Gewaltsame Auseinandersetzungen wurden nicht weniger, aber rückten etwas in den Hintergrund. Im Vordergrund stand nun mehr politische Arbeit wie zum Beispiel rechte Rockkonzerte, Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen. Um der politischen Arbeit noch einen gewissen Nachdruck zu verleihen, wurden mehrfach Bombenerdrappen an Gedenkstätten, öffentlichen Plätzen und Gebäuden abgelegt. Briefbomben Ertappen wurden an Presse, Staatsanwaltschaft und an die Polizei verschickt.

 

 

 

1.3 Sonderkommission Rex:

Unter der Leitung von Mario Melzer, gründete das Landeskriminalamt Thüringen, 1995 die Sonderkommission Rex. Die Aufgabe dieser Sonderkommission bestand darin, Gruppierungen und Strukturen zu erkennen, analysieren, um diesen zeitig entgegen wirken zu können. Dieses Konzept zeichnete sich zu Anfang auch sehr gut aus, denn die Beamten verzeichneten damit Große Erfolge. In der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte konnten Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen sowie Observationen durchgeführt werden. Man beschlagnahmte zahlreiche Beweisstücke und es kam zu Verhaftungen, vereinzelt zu Verurteilungen. So wurde zum Beispiel Uwe Böhnhardt zu 3 Jahren Haftstrafe, wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Allerdings wurde diese Haftstrafe nie vollstreckt. Die Glückssträhne der Sonderkommission Rex sollte nicht lang anhalten, denn die Sonderkommission hatte noch einen Schattengegner, dem sie nicht gewachsen waren. Dieser Schattengegner war das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz.

 

1.4 Der Schattengegner Verfassungsschutz:

Die Zentrale des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wurde 1991 ins Leben gerufen. Von 1991-1994 war Harm Winkler Leiter und Präsident des Thüringer Verfassungsschutz. Dieser wurde 1994 abgelöst. Was die Begründung für Winklers Ablösung war, ist leider nicht nachvollziehbar, weil diese Informationsblätter vom Thüringer Landtag für die Öffentlichkeit und Presse nicht mehr zugängig sind, aus welchem Grunde auch immer. Wir haben es nicht in Erfahrung bringen können.

1994, Helmut Roewer übernimmt das Amt seines Vorgängers Harm Winkler. U. a. aufgrund einer Veruntreuungsaffäre um die Tarnfirma Heron Verlagsgesellschaft zunächst suspendiert, dann in den Ruhestand versetzt. Die Heron Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Erfurt war ein Tarnunternehmen des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Am 30. Oktober 1997 gründete Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer unter dem Decknamen Stephan Seeberg den Verlag und wurde dessen Geschäftsführer. Für das Verlagsgeschäft wurde eine konspirative Wohnung in Erfurt genutzt. Erhebliche Ungewöhnlichkeiten bei der Buchführung führten zur Absetzung Roewers als Behördenleiter und am 19. Juli 2000 auch zu seiner Ablösung als Geschäftsführer des Verlags. Nachfolgerin dort wurde eine Person namens Christa Koch, die ihrerseits durch Gesellschafterbeschluss vom 20. März 2001 durch den promovierten Weimarer Juristen Thomas Schmitz-Riol abgelöst wurde. Sieben Tage später wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, Schmitz-Riol beendete 2003 die Liquidation.

2000, Thomas Sippel, übernimmt das Amt von Helmut Roewer. Wegen seiner Informationspolitik zum Nationalsozialistischen Untergrund und wird 2012 den einstweiligen Ruhestand versetzt.

2012-2015 übernimmt Roger Derichs das Amt kommissarisch. Von Juli 2012 bis November 2015 war das Amt des Präsidenten vakant; die Behörde wurde kommissarisch vom Vizepräsidenten geleitet.

2015, wird das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz dem Innenministerium unterstellt und zum Amt für Verfassungsschutz umbenannt. Stephan J. Kramer wird Präsident. Der ehemalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland wurde am 19. November 2015 von Innenminister Holger Poppenhäger als neuer Präsident des AfV (Amt für Verfassungsschutz) vorgestellt. Er trat das Amt am 1. Dezember an.

 

1.5 V-Leute und Folgen:

Erfolgslosigkeit war für Kriminal- Oberkommissar Mario Melzer und seinen Kollegen der Sonderkommission Rex ein großes Problem. Telefonüberwachungen ohne Erfolg, Hausdurchsuchungen und keine Funde und Observationen ohne Erfolge, weil die verfolgten Personen alle Fahrzeuge und Kennzeichen der Zivilpolizisten bereits kannten. Was also war passiert? Versuchen wir also der Sache auf den Grund zu gehen.

Beamte des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz nutzten Rockkonzerte, Demonstrationen, und Kundgebungen der rechtsextremen Szene, um V-Leute zum Zweck und Aufbau eines Informationsnetzwerkes zu rekrutieren. Diese V-Leute sollten das Landesamt mit Informationen über Strukturen und Aktionen der rechten Szene versorgen. Im Gegenzug wurden die V-Leute bezahlt und mit Informationen über Ermittlungsstände, Verfahren und Aktionen der Polizeibehörden versorgt. So sind alleine in den Jahren von 1994 bis 2001 mehr als 3 Millionen Mark an Landesmitteln in die rechte Szene beziehungsweise in den Thüringer Heimatschutz geflossen. Zur damaligen Zeit hatte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, etwa 40 V-Leute im Thüringer Heimatschutz.

Als die Sonderermittler des Thüringer Landeskriminalamtes auf die Problematik ansprachen, bekamen diese zur Antwort, dass es hier um Quellenschutz ginge, die Quellen müssen um jeden Preis geschützt werden. Die Enttarnung von Quellen hätte gravierende Folgen. Da das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zur damaligen Zeit eine eigenständige Behörde war, die nicht dem Innenministerium unterstellt war, gab es keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung.

Zwischenanalyse der Situation:

Versuchen wir der Situation auf den Grund zu gehen. Was passiert hier eigentlich? Der Staat vertreten durch Polizei und Geheimdienst sollte die Absicht vertreten, die Situation zu kontrollieren, schlichten und zu vermitteln zwischen rechts und links. Es soll versucht werden die Situation zu entspannen. Um im Zweifelsfall uneinsichtige zur Verantwortung zu ziehen.

Genau die oben angeführten Aspekte sollten hier als Ziel der polizeilichen und geheimdienstlichen Arbeit auf humaner Basis zum Erfolg führen. Es sollte hier eine reibungslose Kooperation zwischen Polizei und Geheimdienst stattfinden.

Die Polizei hat sich hier ganz klar unter Verwendung der Sonderkommision-Rex an die genannten Regeln gehalten. Wie wir hier sehr gut erkennen konnten, hat die Polizei mit dieser Strategie ganz klare Erfolge verzeichnen können. Als der Geheimdienst von den Erfolgen der polizeilichen Arbeit Notiz nahm, hat dieser damit begonnen die polizeiliche Arbeit zu sabotieren und boykottieren. Warum hat der Geheimdienst die Regeln geändert? Nach der Stellung dieser wichtigen Frage liegt die Lösung der Rätsels direkt auf der Hand.

Der Geheimdienst hat schon von Beginn an, an der gemeinsamen Strategie absolut kein Interesse gehabt, weil dieser mit seiner Arbeit ganz andere Ziele verfolgte. Die Erfolge der Sonderkommision-Rex, war hier ganz klar im Weg.

Die Absicht vom Geheimdienst war es hier nie gewesen zu schlichten, vermitteln oder humane Lösungen zu finden. Die Absicht war es eher Unfrieden auf beiden Seiten zu erzeugen, um die Situation mehr zu verschärfen.

Wie macht man das am besten Liebe Leser? Man rekrutiert V-Leute auf beiden seiden und leidet Informationen von rechts nach links und umgedreht. Die Arbeit der Polizei ist hier ganz klar im Weg. Also werden Aktionen der Polizei informativ an die Szenen weitergeleitet und so zur Erfolgslosigkeit geführt.

 

 

 

1.6 Bekannte V-Leute des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz:

Kai-Uwe Trinkaus, war 2007 und 2008 Kreisvorsitzender der NPD-Erfurt und ist seit Ende 2008 Landesvorsitzender der DVU. Er arbeitete zwischen Mai 2006 und September 2007 im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. 2012 enttarnte er sich öffentlich in Gesprächen mit Journalisten und gab an, von seinem V-Mann-Führer eine Liste mit Adressen und Namen von elf Antifaschisten erhalten zu haben, die auf der Homepage der Erfurter NPD veröffentlicht wurde. Die Staatsanwaltschaft Erfurt konnte bis dahin nicht aufklären wie diese Namen aus polizeilichen Ermittlungsverfahren zur NPD gelangt waren. Das TLfV (Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz) widersprach seinen Behauptungen in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus äußerte er den bereits 2007 enttarnten Neonazi Andy F., der als Praktikant die Linksfraktion im Thüringer Landtag und den Landesverband der Jusos ausspioniert hatte, hierzu angeleitet und dies auch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz abgesprochen zu haben. Doch auch davon will das TLfV im Vorhinein nichts gewusst haben.

Tino Brandt, von 1994 bis 2001 für das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen tätig; treibende Kraft im neonazistischen Kameradschaftsnetzwerk „Thüringer Heimatschutz“; seit 1999 in der NPD; seit April 2000 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD. Marcel Degner, Kassenwart und Sektionsleiter von Blood and Honour. Thomas Dienel, gründete die Deutsch-Nationale Partei (DNP) und war bis 2000 V-Mann. Im Jahr 1992 stellte Bundesinnenminister Rudolf Seiters einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, ihm die Grundrechte nach Art. 18 Grundgesetz zu entziehen. Der Antrag wurde aber vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt war das Bundesinnenministerium plötzlich davon überzeugt, dass er keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Manfred Reich.

Im März 2015 beschloss die rot-rot-grüne Landesregierung, alle V-Leute des Amts für Verfassungsschutz abzuschalten. Dabei gibt es aber Ausnahmen für konkrete terroristische Bedrohungen, auf die sich Ministerpräsident und Innenminister mit Absprache der parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags einigen können; 2015 gibt es keine V-Leute mehr in der rechten Szene, aber bei Salafisten und im Umfeld der kurdischen PKK.

 

1.7 Affäre in unaufgeklärter Version:

Durch Desinformation manipuliert.

Die Mitte der 1990er Jahre im Raum Coburg gegründete „Fränkische Heimatschutz“ wurde von einem V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes geleitet.

Ende der 1990er Jahre führte das Landesamt mit beträchtlichem finanziellen Aufwand zahlreiche V-Leute in der rechtsextremen Szene (siehe auch die aufwändige, aber ineffektive „Operation Rennsteig“). Einer der V-Leute, Tino Brandt, leitete den Thüringer Heimatschutz, aus dem heraus 1998. Noch während des Untertauchens hielt Brandt Kontakt zum Trio und erhielt 1998 den Auftrag des Landesamtes, gegen eine Sondervergütung an das Trio heranzukommen; unter anderem erhielt er Geld, das er dem Trio für gefälschte Reisepässe und Schusswaffen zukommen lassen sollte. Bei einem Telefonat Brandts mit dem Trio im März 1999 versäumte es das Landesamt für Verfassungsschutz, das Gespräch mitzuhören und das Landeskriminalamt zu informieren. Bis 2001 erhielt das Landesamt insgesamt 47 Quellenhinweise zum Trio, die meisten davon lieferte Brandt, es kann jedoch nicht nachgewiesen werden, ob einer der V-Leute Kenntnis der Taten oder auch nur des Aufenthaltsorts hatte. Der angebliche NSU-Experte Tanjev Schultz urteilte 2018, das Landesamt habe seine vielen Spitzel in der rechten Szene schlecht genutzt; es sei in der Behörde „drunter und drüber“ gegangen.

Nachweisliche Belege das das Trio die Täter der sogenannten NSU-Verbrechen waren, konnte zweifelsfrei, nie nachgewiesen werden. Ein weiterer Punkt der Zweifel der Täterschaft des Trios an den sogenannten NSU-Verbrechen ist, dass die Professionalität, mit der die sogenannten NSU-Verbrechen begangen wurden, sind dem Trio nicht zu zutrauen. Hier fehlt es an Erfahrungen, die in der Regel nur erfahrenen Geheimdienstlern gegeben sind.

Die nachrichtendienstliche Überwachung des heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow begann ebenfalls unter Roewer in den 1990er Jahren. Die Überwachung des Parlamentariers durch das Landesamt wurde seitens des Innenministeriums auf Drängen Ramelows später wieder eingestellt und durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Bundesverfassungsgericht im Oktober 2013 für verfassungswidrig befunden.

Im Auftrag des thüringischen Innenministers Christian Köckert (CDU) untersuchte der ehemalige hessische Justizstaatssekretär Karl Heinz Gasser (CDU) im Jahr 2000 die Amtsführung des damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Helmut Roewer. Gasser stellte gravierende Fehler bei Personalwahl, -struktur und -führung fest, so dass er die Neuausrichtung des Landesamtes in den Jahren 1994 bis 1999 als misslungen bezeichnete. Die Einstellung von jungen Hochschulabsolventen als Führungskräfte führte zu ständigem Streit zwischen altgedienten Geheimdienstlern und ihren neuen Vorgesetzten. So wurde ein Beamter, der eine Entscheidung seines Chefs als unsinnig kritisierte, von Roewer kurz darauf verpflichtet, stündlich einen schriftlichen Bericht über seine Arbeit abzugeben. Eine Fachaufsicht durch das Innenministerium war praktisch jahrelang ausgeschaltet, da Roewer darauf bestand, ausschließlich Köckerts Vorgänger Richard Dewes (SPD) zu berichten, ohne dass das zuständige Aufsichtsreferat über den Inhalt der Gespräche informiert wurde. Auch Dewes Nachfolger Köckert habe trotz eines Brandbriefes des Personalrats nicht auf die chaotische Situation in Roewers Behörde reagiert. Der Bericht blieb zunächst Verschlusssache, Roewer wurde aber im gleichen Jahr aufgrund einer Veruntreuungsaffäre um die Tarnfirma Heron-Verlag suspendiert. Erst als Roewer im Zuge der NSU-Affäre wieder ins öffentliche Interesse rückte, gelangte der Gasser-Bericht in die Medien.

Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss hält behördliche Sabotage beim Informationsaustausch zwischen dem Thüringer Verfassungsschutz und dem LKA für möglich. So sollen V-Leute vor anstehenden polizeilichen Durchsuchungen in der rechten Szene gewarnt worden sein.

Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gab es im März 2012 mehrere umfangreiche Hausdurchsuchungen bei ehemaligen V-Leuten des Thüringer Verfassungsschutzes; unter den Beschuldigten befindet sich auch Brandt.

 

 

1.8 Operation Rennsteig:

Im Juli 2012 machten journalistische Recherchen bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zwischen 1996 und 2003 unter dem Decknamen Operation Rennsteig V-Leute im Milieu des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes rekrutiert hatten, zu dem damals auch die späteren angeblichen NSU-Mitglieder gehörten. Ferner wurde aufgedeckt, dass das BfV 35 potenzielle Akten dazu angelegt, ein BfV-Mitarbeiter des Referats 2B jedoch mindestens sieben davon am 11. November 2011 vernichtet (geschreddert) hatte. Ferner gab es Verdachtsmomente auf Manipulation von Daten.

Daraufhin räumte Heinz Fromm, damals Präsident des BfV, einen „erheblichen Vertrauensverlust“ für seine Behörde ein. Er gestand ein, dass kurz nach dem angeblichen Auffliegen des Trios Ende 2011 umfangreiche Aktenbestände über V-Leute in der Szene aus formalen Gründen gelöscht wurden und bat am 2. Juli 2012 um seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 31. Juli 2012. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nahm das Gesuch an. Ebenso traten die Präsidenten der Landesämter Thüringens (Thomas Sippel) und Sachsens (Reinhard Boos) zurück.

Vor dem Untersuchungsausschuss sagte Fromm am 5. Juli 2012 aus, dass der Vorfall zu einem „schwerwiegenden Verfall für das Ansehen des BfV geführt“ habe, „dessen Folgen für die Funktionsfähigkeit des Amtes nicht vorhersehbar sind“. Er sei von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters Licht geführt worden“ und schloss nicht aus, dass ein Referatsleiter etwas vertuschen wollte. Für die Aktenlöschungen habe er „keine überzeugende Erklärung“. Zudem kritisierte er als „nicht sinnvoll“, dass zwar seine Behörde den Thüringer Verfassungsschutz über die von ihr eingesetzten V-Leute habe unterrichten müssen, dies aber umgekehrt nicht gegolten habe. Er habe erst aus den Medien erfahren, dass das Landesamt eine zentrale Figur des ‚Thüringer Heimatschutzes‘ als Informanten geführt habe. Der Referatsleiter, der die Verschredderung angeordnet hatte und gegen den diesbezüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, ist geheim verhört worden. Nach dessen Anhörung kritisierten alle Obleute der fünf Fraktionen, dass beim BfV offenbar „keine klaren Regeln über Löschfristen“ existieren würden. Fromm bestätigte in einer nichtöffentlichen Befragung die Existenz einer Nachfolgeoperation mit dem Namen „Operation Saphira“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Thüringer LfV durchgeführt habe. Demnach wurden nach Abschluss der „Operation Rennsteig“ im Jahr 2003 weitere Neonazis vom BfV als Informanten rekrutiert. Insgesamt seien zwischen 2003 und 2005 rund 25 Rechtsextremisten kontaktiert worden.

Zwei Familien der Mordopfer erstatteten im Juli 2012 Strafanzeige gegen den Bundesverfassungsschutz. Der Verdacht lautet auf Strafvereitelung im Amt.

Zu „Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes“ lud der Ausschuss neben Fromm im Juli 2012 die folgenden fünf Zeugen vor: Edgar Mittler, Kriminalhauptkommissar a. D., Markus Weber, Kriminalhauptkommissar, Josef Rainer Wolf, Oberstaatsanwalt a. D., Bert Gricksch, Kriminaloberrat, Wolfgang Cremer, ehemaliger Chef der Abteilung Rechtsextremismus beim Verfassungsschutz sowie Oberst H., Chef der Abteilung Extremismus- und Terrorismusabwehr beim MAD.

Im Herbst 2012 stellte Thüringens Innenminister Jörg Geibert dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Akten mit angeschwärzten Dokumenten des Thüringer Verfassungsschutzes zur Verfügung. Aus diesen Dokumenten gehen auch die Namen von Mitarbeitern der deutschen Verfassungsschutzbehörden hervor, die für den Einsatz von V-Leuten zuständig sind.

Edathy beklagte im Februar 2013, dass das Bundesinnenministerium jede Stellungnahme und Information zu einer Quelle über den V-Mann „Corelli“ verweigere und dessen Existenz nicht einmal bestätigen wolle. Nachdem Edathy mit dem Bundesverfassungsgericht gedroht hatte, konnten die Abgeordneten den Vorgesetzten von „Corelli“ nun doch in einer nicht-öffentlichen Sitzung befragen.

Der Sonderermittler Bernd von Heintschel-Heinegg attestierte Corelli aka Thomas Richter die Mitgliedschaft bei European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK), einen Ableger des rassistischen Geheimbundes Ku Klux Klan, wo er als Kleagle neue Mitglieder anwerben sollte. Er beschrieb ihn als führenden Kopf der rechten Szene Sachsen-Anhalts. Richter soll als Herausgeber der rassistischen Zeitung Nationaler Beobachter tätig gewesen sein und für das Magazin Der weiße Wolf geschrieben haben. Sein Name fand sich auf der 1998 in einer Garage in Jena gefundenen Adressliste von Uwe Mundlos, zu dem Corelli direkten Kontakt gehabt haben soll. Dies hatte der zum Zeitpunkt der Enttarnung und Befragung 38-jährige noch im Jahr 2012 abgestritten. Er befand sich in einem Zeugenschutzprogramm. Thomas Richter wurde am 7. April 2014 leblos in seiner Wohnung in Paderborn aufgefunden. Er starb wahrscheinlich infolge einer nicht diagnostizierten Diabetes. Am 4. April war im Google-Suchprogramm in Richters Wohnung die Anfrage „Wohin mit Magenschmerzen?“ eingegeben worden.

Nach Corellis Tod kam es zu einer Vielzahl unkoordinierter behördlicher Ermittlungen; die Experten des BfV kamen dabei zu anderen Einschätzungen als diejenigen des LfV Hamburg. Im Oktober 2014 setzte das Parlamentarische Kontrollgremium zur Untersuchung des NSU-Falls den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag als Sonderermittler ein.

 

 

 





































 

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